Sportverein Esting e.V. Mitgliedsbeiträge Stand 01.01.2023 Hauptvereinsbeitrag Erwachsene Ermäßigte Erwachsene* Kinder/ Jugendliche (bis 18 J.) Partnermitgliedschaft Familien Monatlich Halbjährl. Aufnahmegeb. € 12,50 € 9,50 € 75,00 € 57,00 € 25,00 € 19,00 € 8,75 € 52,50 € 17,50 € 22,00 € 24,00 € 132,00 € 144,00 € 44,00 € 48,00 ALLE Beiträge werden halbjährlich eingezogen! Abteilungsbeiträge Diese Beiträge werden zusätzlich zum Hauptvereinsbeitrag erhoben. Tennis Erwachsene Jugendliche (14 - 18 J.) sowie ermäßigte Erwachsene* ab zwei Jugendlichen sowie ermäßigten Erwachsenen* Kinder bis 13 Jahre Partnermitgliedschaft Elternteil mit einem Jugendlichen Elternteil mit zwei und mehr Jugendlichen Familie mit einem Jugendlichen Familie mit zwei und mehr Jugendlichen Halbjährlich € 30,00 € 15,00 € 25,00 beitragsfrei € 50,00 € 37,50 € 45,00 € 60,00 € 70,00 Fitness (Gewichtheben) Erwachsene Jugendliche und ermäßigte Erwachsene* Partnermitgliedschaft Familien Group Fitness Erwachsene Kinder/Jugendliche sowie ermäßigte Erwachsene* Partnermitgliedschaft Familien Ju-Jutsu Erwachsene Jugendliche und ermäßigte Erwachsene* Kinder (bis 14 J.) KinderSportSchule KiSS Aufnahmegebühr KiSS Mini Mini KiSS Mini KiSS KiSS Stufe 1-3 einzeln KiSS Stufe 1-3 Dance Club (o. Aufnahmegebühr) Taekwondo Erwachsene, Jugendliche und Kinder Volleyball Erwachsene im Spielbetrieb Kinder, Jugendliche sowie Freizeitvolleyballer:innen Monatlich Aufnahmegeb. € 19,00 € 15,00 € 33,50 € 47,00 € 45,00 € 30,00 € 75,00 € 102,00 Monatlich € 8,00 € 5,00 € 14,00 € 18,00 Monatlich € 9,70 € 6,20 € 3,05 Monatlich € 40,00 € 19,00 € 19,00 € 19,00 € 25,00 € 7,50 Monatlich € 5,00 Monatlich € 4,00 € 2,00 Die Beiträge werden zweimal im Jahr abgebucht, jeweils am ersten Werktag im Februar und im Juli. Bei Neueintritt wird der Beitrag anteilsmäßig für das restliche Halbjahr eingezogen. Ab der zweiten Mahnung wird pro Mahnung eine Gebühr von € 7,50 erhoben. Zusätzliche Hinweise mit * gekennzeichnet Auszug aus der Beitrags- und Gebührenordnung: 5. Beitragsermäßigung 18. Lebensjahr. a) Kinder und Jugendliche sind alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten b) Ermäßigte sind alle erwachsenen Vereinsmitglieder bis zum vollendeten - eine Vollzeitschule besuchen (keine Abendschule, Lehrgänge etc.) und kein festes Einkommen beziehen, - ein Vollzeitstudium absolvieren oder - in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder - ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder - einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen. 25. Lebensjahr, die: Um diese Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen die entsprechenden Bescheinigungen selbstständig und rechtzeitig bis spätestens 31. Mai und 31. Dezember eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle des Vereins vorgelegt werden. Nachträglich vorgelegte Bescheinigungen werden nicht rückwirkend berücksichtigt. c) Um die Partnermitgliedschaft in Anspruch nehmen zu können, müssen die Lebenspartner im gleichen Haushalt leben. d) Der Familienbeitrag kann ab drei Mitgliedern im gleichen Haushalt in Anspruch genommen werden. Kündigung der Mitgliedschaft Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich möglich. Jeweils bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Kalenderhalbjahres, per Post oder per E-Mail. Sie bekommen zeitnah eine Bestätigung von uns. Falls nicht, bitte nachfragen! Stand Dezember 2022 39